Kinox.to als bekannteste Plattform für kostenloses Serien und Filme Streaming ist neben Movie4k.to und weiteren Seiten oft in den News, obwohl wir das Jahr 2017 schreiben und man aktuelle Kinofilme nach kurzer Zeit auch legal auf Netflix, Amazon Prime Video und Co für lau schauen kann. Aktuell gibt es wieder eine rechtswirksame Entscheidung im Hinblick auf das kostenlose Streamen von Filmen und Serien im Internet: der Gerichtshof der Europäischen Union verlautbarte in der Rechtssache C-527/15 am 26. April 2017, dass unter anderem das Angebot und die Nutzung von Medienplayern für illegale Angebote von Filmen und Serien rechtswidrig seien. Die weiteren Ausführungen im dreiseitigen Urteil lassen aber auch die reine Nutzung von Kiniox.to und Co nicht ungestraft.
Kapitel in diesem Beitrag:
- 1 Urteil 2017: Kinox.to und Co sind illegale Angebote für Filme und Serien
- 2 Streaming im Internet: Ausnahmeregelung nur für Privatkopien
- 3 Muss man als User eine Anzeige erwarten?
- 4 Günstige Alternativen wie Netflix und Amazon Prime Video
- 5 Meine Tipps & Tricks rund um Technik & Apple
- 6 Ähnliche Beiträge
Urteil 2017: Kinox.to und Co sind illegale Angebote für Filme und Serien
Im konkreten Fall ging es zwar um ein Abspielgerät, welches mit dem Fernseher gekoppelt wird und das über die aufgespielte Software den kostenlosen Zugang zu Filmen und Serien im Internet ermöglicht. Jedoch liest man im oben verlinkten Dokument des Gerichtshof auch dieses: „Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Handlungen der vorübergehenden Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem multimedialen Medienabspieler durch Streaming von der Website eines Dritten, auf der dieses Werk ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers angeboten wird, nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen sind.“
Wendet man diesen Satz nun nicht nur auf das angebotene Gerät, sondern auf alle Rechner, Tablets, Smartphones, etc. an, dann ist jedwedes Streaming über Seiten wie Kinox oder Movie4K rechtswidrig und illegal. Filme, Serien und Dokumentationen sollten also besser, wenn es schon ein Online Stream sein soll, über legale Anbieter realisiert werden.
Streaming im Internet: Ausnahmeregelung nur für Privatkopien
Im drittletzten Absatz des verlinkten Papiers werden Kriterien angeführt, die Ausnahmen des illegalen Streamings beschreiben. Genau heißt es: „[Es] wird eine Vervielfältigungshandlung von dem Vervielfältigungsrecht nur ausgenommen, wenn sie folgende fünf Voraussetzungen erfüllt: (1) die Handlung ist vorübergehend; (2) sie ist flüchtig oder begleitend; (3) sie stellt einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens dar; (4) alleiniger Zweck dieses Verfahrens ist es, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung eines geschützten Werks oder eines Schutzobjekts zu ermöglichen, und (5) diese Handlung hat keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung.“ – Kurzum: Privatkopien sind legal.
Muss man als User eine Anzeige erwarten?
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Übersicht der Rechercheergebnisse zum besagten Thema. Jedoch kann ich euch einen Artikel empfehlen, der von einem Rechtsanwalt zu besagtem Urteil des EuGH verfasst wurde. Darin wird beschreiben, dass Nutzer meist keine Anzeige befürchten müssen, da Anbieter wie Kinox.to oder zuvor Kino.to kaum Nutzerdaten wie die IP, etc. speichern. Wer sich aber als Premiumnutzer angemeldet oder sich anderweitig als User registriert hat, der kann durch das Auslesen der Server von Kinox und Co durchaus ermittelt werden.
„Die Forderungen selbst dürften allerdings – anders als bei den Filesharing-Verfahren – überschaubar bleiben, da keine Streams weiterverbreitet sondern lediglich konsumiert werden. Die Abmahnkosten sind seit einiger Zeit auf ca. 150 Euro im Privatbereich gedeckelt, der Schadensersatz pro konsumierten Film dürfte bei etwa 5-10 Euro liegen.“, heißt es im besagten Artikel.
Günstige Alternativen wie Netflix und Amazon Prime Video
Gute Qualität, niedrige Kosten, legales Streaming und ein kostenloser Probemonat mit allen Inhalten wie Filme, Serien und Dokumentationen: wer sich eine Abmahnung und Strafen ersparen will, der sollte legales Streaming in Betracht ziehen. Einen kleinen Ratgeber zum Thema findet ihr in meinem Beitrag zu Amazon Prime Video.
Meine Tipps & Tricks rund um Technik & Apple
Ähnliche Beiträge
Johannes hat nach dem Abitur eine Ausbildung zum Wirtschaftsassistenten in der Fachrichtung Fremdsprachen absolviert. Danach hat er sich aber für das Recherchieren und Schreiben entschieden, woraus seine Selbstständigkeit hervorging. Seit mehreren Jahren arbeitet er nun u. a. für Sir Apfelot. Seine Artikel beinhalten Produktvorstellungen, News, Anleitungen, Videospiele, Konsolen und einiges mehr. Apple Keynotes verfolgt er live per Stream.
Das ist so wahr. Wir nutzen seit einiger Zeit Netflix. Wenn man das zu.B. Mit anderen Familienmitgliedern teilt kann es im besten Fall sogar nur 3€ im Monat für die UHD 4K Variante kosten. Das sollte es doch wirklich jeden wert sein. Zumal die Qualität dort wesentlich besser ist…
Hallo Thomas,
da kann ich dir uneingeschränkt zustimmen. Und wer Streams nur für eine Serie oder eine überschaubare Anzahl von Filmen respektive für einen Filmeabend nutzen will, der zahlt aufgrund der angebotenen Testabos einen ganzen Monat lang gar nichts. Die Qualität finde ich ebenfalls ein wichtiges Argument; illegale Streams sind eher pixelig (habe ich gehört…) während Netflix, Amazon und Co. richtiges HD oder gar UHD bieten. Wenn legales Streaming noch ein bisschen mehr in der Gesellschaft ankommt, dann werden Kinox und Co. sowieso obsolet werden. Ich denke, auf diesem guten Weg sind wir schon.
Aber das Urteil und der verlinkte Beitrag von dem RA haben jetzt aber mal rein gar nichts mit Kinox.to und Co zu tun.
Hallo Jens,
doch, die Themen sind direkt miteinander verknüpft. Im Urteilspapier wird u. a. auf ein Urteil von 2014 eingegangen, in dem es um Fälle geht, „in denen auf einer Internetseite anklickbare Links zu geschützten Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Seite ohne Zugangsbeschränkung veröffentlicht sind, den Nutzern der erstgenannten Seite ein direkter Zugang zu diesen Werken geboten wird.“ Außerdem wurde ja im hiesigen Beitrag gesagt, dass man das Urteil zum hauptsächlich behandelten Fall (dem Multimediaplayer) auf Kinox.to und Co ummünzen kann – immerhin sind es fast gleiche Angebote. Und im Artikel des RA werden im Update vom 26.04.2017 ganz klar kinox.to und die Verbindung mit dem Urteil des EuGH behandelt.
Woran erkenne ich den ein geschütztes Werk? Heute, in einer Zeit, in der ganze Spielfilme und komplette Musikalben auf YouTube abrufbar sind. Das ganze ist eine wenn und kann und hätte Farce.
Würde irgendwer ein ernsthaftes Interesse an einem Verbot der Möglichkeit des Streams von Filme und Serien haben, dann würde die einfach die Server dicht machen und die Domains weltweit blocken. Aber da besteht überhaupt kein Interesse. Das Problem ist das nicht vorhandene Unrechtsbewusstsein.
Warum hat man sich jetzt einen kleinen niederländischen Hardwarehersteller raus gepickt? Warum nicht Apple, die mir mit Safari einfach so ermöglichen auf kinox.to und Co zuzugreifen. Der Computer hängt auch am Fernseher, der Computer hat auch einen Monitor, warum geht es gegen diesen Multimediaplayer?
Ich habe Amazon Prime, ich hatte 1 Jahr Maxdome, ein Bekannter nutzt Netflix. Ganz ehrlich keines dieser Angebote ist sein Geld wert. Und wenn das gesuchte dort nicht zu finden ist, dann zeigt dir deine 10 jährige Tochter wie man das Gesuchte mit “ Titel stream deutsch“ in Sekunden findet. Dann bist Du erstmal platt.
Hier werden einige Sachverhalte und Fakten vermischt oder nicht der Sache gerecht in Zusammenhang gebracht. Ich will keine große Diskussion starten, deshalb hier meine Gedanken dazu in Kurzform:
* Ein geschütztes Werk wie einen Film oder Album erkennt man, wenn man das Wort Urheberrecht kennt, eigentlich schon an der bloßen Existenz der Werke – zur Sicherheit aber auch im Abspann an diversen Copyright-Hinweisen oder auf der Rückseite des Albums. Ist das Album in digitaler Version vorhanden, dann sollte die Anbieterseite Antworten liefern.
* Dass YouTube nicht gänzlich gegen die Verletzung von Urheberrechten vorgeht, liegt wohl an deren Algorithmen und an der Masse der Fälle. Jedoch gibt es ja auch schon legale Angebote von Musik und Filmen auf YouTube. Aufschluss bieten hier die Kanalbeschreibungen.
* „Einfach“ Server dicht machen und Domains sperren ist gar nicht so einfach – schnell darf man sich als Studio, Regierung oder sonstige Institution den Vorwurf von Zensurvorhaben etc. anhören. Zudem sind schnell wieder Abbilder der gesperrten Seiten online; Kinox.to ist ja auch nur eine Kopie von Kino.to. Es ist also ein Katz-und-Maus-Spiel. Und das auf internationalem Gebiet, was die Sache erschwert.
* Warum der niederländische „Hersteller“ „rausgepickt“ wurde? Wahrscheinlich weil er angeklagt wurde, und weil sein Produkt den Hauptzweck hatte, auf illegale Streams zuzugreifen. Zudem geht der Fall eben durch die Medien, ein öffentlichkeitsstarkes Beispiel also, aber sicher nicht der einzige Fall.
* Dass ein Anbieter für Rechner, Betriebssysteme und Browser damit gleichgestellt wird, kann ich nur als Scherz verstehen. Ich klage ja auch nicht Miele an, weil ich rein theoretisch meinen Hamster in deren Waschmaschine stecken kann. Safari ist lediglich die Tür zum Internet; mit welchen Absichten man hindurchgeht, das muss Apple weder absehen noch vorgeben.
* Über das Angebot von Streamingdiensten lässt sich sicher streiten – oder man nimmt die Rolle als mündiger Nutzer ein, der man ist, und schreibt dem Anbieter seine Wünsche. Sicher, das muss nicht von Erfolg gekrönt sein; aber alternativ kann man sich ja auch die entsprechende DVD kaufen.
* Dass Streamingdienste Filme und ähnliches anbieten sollten, nur weil es auch als illegaler Stream zu finden ist, ist nicht logisch. Denn hier sind wir wieder bei Punkt 1: Copyrights und Verleihrechte. Ein weites Feld, aber sicher keine Raketenwissenschaft.