Was sind Artikel 11 und Artikel 13? (Video & Petition)

Normalerweise spielt Politik hier im Blog eher eine untergeordnete Rolle; und wenn sie erwähnt wird, dann meist nur im Rahmen neutraler Berichterstattung. Jedoch gibt es aktuell einen recht großen Diskurs zu Artikel 11 und Artikel 13 einer neuen EU-Verordnung, welche die Nutzung des Internets, wie wir sie aktuell kennen und betreiben, enorm gefährdet und einschränken kann bzw. wird. Denn die Artikel sind für den Entwurf der für die EU-Mitgliedsstaaten bindend werdenden Verordnung bereits beschlossen. Eine aktuelle Petition richtet sich jedoch gegen die endgültige Verabschiedung des Papiers – diese soll Anfang Juli stattfinden. 

Was ist Artikel 13? Um was geht es in Artikel 11? Was will die EU mit der neuen Verordnung (außer beweisen, dass sie das Internet nicht verstanden hat)? Hier eine Erklärung in Text und Video sowie die Petition gegen das Papier.
Was ist Artikel 13? Um was geht es in Artikel 11? Was will die EU mit der neuen Verordnung (außer beweisen, dass sie das Internet nicht verstanden hat)? Hier eine Erklärung in Text und Video sowie die Petition gegen das Papier.

Um was geht es bei Artikel 11 und Artikel 13?

Ganz kurz zusammengefasst geht es um eine Erweiterung des Urheberrechts im Internet. Was an sich nicht schlecht klingt, bringt aber eine Lizenzpflicht für alle Webseiten und Plattformen mit, wenn diese fremde Inhalte verwenden möchten. Bilder, Zitate, Videos und so weiter dürften dann also ohne explizite Zustimmung des Rechteinhabers nicht verwendet werden. 

Ein Filmposter im Blogbeitrag einbinden? Vergiss es! Ein Video auf Facebook teilen? Auf gar keinen Fall! Zeitungsartikel zitieren oder mit Vorschaubild und Überschrift verlinken? Keine Chance! All das sind nur wenige Beispiele der umfangreichen Nutzungseinschränkung, die auf uns zukommt.

Neben dieser Art des Leistungsschutzrechts und Urheberschutzrechts geht die Kritik an der neuen Verordnung aber noch weiter. Denn neben dem Artikel 11, der diese Maßnahmen vorsieht, regelt Artikel 13 den Einsatz eines sogenannten „Upload-Filters“. Eine solche automatische Software würde im Grunde erst einmal jedes Bild, jedes Video und vielleicht auch jedes geschriebene Wort, das man irgendwo auf Seite XYZ einstellen will, blockieren. 

Bis sicher ist, dass die Seite die Inhalte veröffentlichen darf, gäbe es also ein Embargo. Ein Stück Liedtext zur Feier eines schönen Tages posten? Geht nicht! Ein Foto vom Strand teilen? Nicht in Echtzeit möglich! Und Produktfotos auf eBay sowie Memes bei 9GAG könnt ihr ebenfalls komplett vergessen!

Erklärung der neuen Verordnung und des Problems im Video

Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hat sich auf Facebook und YouTube mittlerweile zu einer richtigen Instanz für Informationen rund um aktuelle Rechtsfragen gemausert, besonders im Medien- und Online-Recht. In einem aktuellen Video der Kanzlei wird die neue EU-Verordnung, die im Rahmen der Fußball-WM 2018 ein bisschen am Volk vorbei geschmuggelt werden soll, ausführlich erklärt. Ich würde euch ans Herz legen, das Video anzuschauen. Außerdem wäre es nicht verkehrt, die entsprechende Petition gegen die Verordnung zu unterschreiben (hier klicken, um zur Petition zu kommen).

Lesetipp: ePrivacy-Verordnung macht das Internet kaputt 

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1 Kommentar zu „Was sind Artikel 11 und Artikel 13? (Video & Petition)“

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