Garantie und Gewährleistung – Unterschied einfach erklärt!

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Wann kann welches Recht in Anspruch genommen werden – und auf was hat man überhaupt ein Anrecht? Werden Garantieleistungen oder wird die Gewähr auf freiwilliger Basis gegeben? Antworten auf diese Fragen habe ich euch im Folgenden zusammengefasst; einfach, verständlich und ohne viel Drumherum.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Anwalt.

Garantie und Gewährleistung: hier findet ihr den Unterschied einfach erklärt! Die Gewähr gibt es vom Händler 2 Jahre lang per Gesetz. Garantieleistungen sind freiwillig, unterschiedlich gestaltet und in der Länge variabel.
Garantie und Gewährleistung: hier findet ihr den Unterschied einfach erklärt! Die Gewähr gibt es vom Händler 2 Jahre lang per Gesetz. Garantieleistungen sind freiwillig, unterschiedlich gestaltet und in der Länge variabel.

Was ist Garantie?

Die Garantie ist ein freiwilliges Funktions- bzw. Haltbarkeitsversprechen. Sie kann vom Hersteller, vom Händler oder von einer anderen vertriebsseitigen Partei angeboten werden. Die Garantie kann kostenlos oder kostenpflichtig sein; letzteres beispielsweise in Form von „AppleCare“ oder von „DJI Care“. Die Gestaltung der Dienstleistung ist frei.

Inhalt der Garantie (Kostenerstattung, Reparatur, Austausch, etc.) sowie den gewährten Garantiezeitraum legt also alleinig der Garantiegeber fest. Ob Herstellergarantie oder Händlergarantie, oft gibt es Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme. Die richtige Bedienung, Reinigung, Lagerung, etc. sind oft Voraussetzungen. Verschleißteile sind meist von der Garantie ausgenommen.

Tipp: Gebrauchte Apple-Produkte mit 18 Monaten Garantie

Was ist Gewährleistung?

Die Gewährleistung kann man mit einer Mängelhaftung gleichsetzen. Ab dem Kauf haftet der Verkäufer 2 Jahre lang für mangelhafte Produkte. Diese Gewährleistungsdauer ist per Gesetz vorgeschrieben. Allerdings wird nur in den ersten 6 Monaten angenommen, dass ein aufkommender Mangel, eine Fehlfunktion o. ä. schon vor dem Kauf vorlag. 

Nach dem ersten halben Jahr hat der Käufer eine Beweislast. Das heißt, dass man bei der Inanspruchnahme von Gewährleistungen nachweisen muss, dass Mängel, Funktionsstörungen oder andere Schäden nicht durch den eigenen Gebrauch, sondern schon durch beim Kauf vorhandene Fehler aufgetreten sind. Dafür ist es besonders im technischen Bereich ratsam, eine Fachkraft ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen.

Das ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Ganz kurz zusammengefasst kann man also sagen: Die Gewährleistung könnt ihr 24 Monate lang per Gesetz beim Verkäufer / Händler in Anspruch nehmen; in den ersten 6 Monaten sogar ohne Beweislast. Die Garantie hingegen ist kein Muss, weder beim Hersteller noch beim Händler. Gibt es sie, dann kann sie kostenlos oder kostenpflichtig sein sowie Voraussetzungen für die Wahrnehmung mitbringen. Details gibt es in den AGB und / oder Garantiebestimmungen der Läden, Shops und (digitalen) Marktplätze. Weitere Informationen bekommt ihr außerdem im folgend verlinkten Verbraucherzentrale-Flyer (PDF).

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2 Kommentare zu „Garantie und Gewährleistung – Unterschied einfach erklärt!“

  1. Hallo Jens,
    weist Du ob es 2020 neu iMAC gibt?

    Zur Info: Hatte einen Absturz, mußte neues System aufspielen. Da kein WLAN mehr vorhanden war mußte ich iMAC
    1. mit Kabel verbinden.
    2. das @-Zeichen eingeben.
    War nicht möglich.
    Lösung:
    das @-Zeichen in Amerikanisch.
    Das @-Zeichen wird so erzeugt: Großschreibung plus 2

    Frohes Fest
    Liebe Grüße
    Hans

    1. Hallo Hans! Danke für deinen Hinweis. Wegen der iMacs: Ich kann natürlich nichts versprechen, aber die Chancen sehen gut, dass es 2020 neue Modelle gibt. Im Gegensatz zum Mac Pro pflegt Apple die iMac Modelle recht zuverlässig. :D Ebenfalls frohes Fest!

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