Wusstet ihr, dass es ein offizielles Online-Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden gibt? Auf der Webseite Zoll-Auktion.de gibt es gepfändete, sichergestellte, beschlagnahmte und gefundene Sachen, die nach der jeweiligen Wartefrist in das Eigentum der Anbietenden übergegangen sind. Mit dem Suchbegriff „Apple“ findet man auf der Plattform derzeit u. a. ein Paket aus fünf iPhones verschiedener Jahrgänge, die von der Stadt Frankfurt am Main versteigert werden. Aber auch ein Macintosh Classic II inklusive Verpackung, Anleitung, Zubehör, Software-Disketten und bunten Stickern wird angeboten – von der Stadt Mönchengladbach. Weitere Details findet ihr in diesem Beitrag.
Kapitel in diesem Beitrag:
Allgemeine Informationen zur Zoll-Auktion-Plattform
Anders als bei kleinanzeigen oder eBay kann man bei Zoll-Auktion davon ausgehen, dass man keinem Betrug anheim fällt. Bezahlen ohne die Ware zu bekommen, Phishing oder andere Probleme sollten nicht auftreten. Dafür ist das Angebot aber recht eingeschränkt und kann je nach Grund des Übergangs der Eigentumsverhältnisse durchaus Gebrauchsspuren aufweisen bzw. „für Bastler“, also mit der Notwendigkeit einer Reparatur, angeboten werden.
Deshalb ist es – wie bei allen anderen Second-Hand-Plattformen im Internet – praktisch und sinnvoll, sich die einzelnen Artikelseiten gründlich anzuschauen und durchzulesen. So erfährt man, was genau angeboten wird, welchen Zustand man erwarten darf, etc. Außerdem: die AGB lesen! In den AGB steht gut zusammengefasst alles, was man über die Nutzung der Plattform und die Ersteigerung des Auktionsguts wissen muss.
Muss man die Ware abholen oder gibt es einen Versand?
Wie auch bei kleinanzeigen oder eBay kann dies bei Zoll-Auktion nicht verallgemeinert werden. Denn während man bei vom Zoll aufgehaltenen Bestellungen aus dem Ausland zum Zollamt fahren muss, so gilt das auf der Webseite für gepfändete, sichergestellte, beschlagnahmte und gefundene Sachen nicht durchgängig. Auf der jeweiligen Angebotsseite können durchaus Versandoptionen angegeben sein.
Diese gehen mit Versandkosten einher, die zusätzlich zum Höchstgebot zu bezahlen sind. Je nach Entfernung lohnt sich das aber, da eine Fahrt quer durch Deutschland Sprit und Zeit kostet. Auf dem folgenden Screenshot seht ihr z. B. die eingangs erwähnte Auktionsseite für den Apple Macintosh Classic II. Für diesen werden die Optionen „Abholung“ und „Versand“ angegeben, mit entsprechenden Versandkosten für Deutschland, die EU und das weitere Europa.
Meine Tipps & Tricks rund um Technik & Apple
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Johannes hat nach dem Abitur eine Ausbildung zum Wirtschaftsassistenten in der Fachrichtung Fremdsprachen absolviert. Danach hat er sich aber für das Recherchieren und Schreiben entschieden, woraus seine Selbstständigkeit hervorging. Seit mehreren Jahren arbeitet er nun u. a. für Sir Apfelot. Seine Artikel beinhalten Produktvorstellungen, News, Anleitungen, Videospiele, Konsolen und einiges mehr. Apple Keynotes verfolgt er live per Stream.
Frag dich nur, ob die Geräte korrekt zurückgesetzt sind, so dass man sie auch wieder in Betrieb nehmen kann.
Es steht immer dabei, wenn die eine Aktivierungssperre haben. Dann kann man sie nur noch als Ersatzteillager nehmen.
Hallo Timewalker,
einerseits wird der Zustand auf den Auktionsseiten beschrieben, andererseits stehen meist auch Kontaktdaten für Ansprechpersonen dabei. Von daher kann man direkt nachfragen.
Wenn es keine Infos gibt oder man keine (klare) Antwort erhält, sollte man vielleicht nicht zuschlagen. Aber das ist ja bei allen Online-Gebrauchtverkäufen so.
MfG
Johannes