Betrug beim Mac-Verkauf trotz Paypal und Verkäuferschutz

Wie ich letztens bei Macwelt gelesen habe, gab es wohl in deren Leserschaft einen Fall von besonders dreistem Betrug: Eine Frau verkaufte ihr Apple MacBook per Ebay-Kleinanzeigen für knapp 1.000 Euro und fand auch einen Käufer aus der Region. Dieser hat den Apple Mobilcomputer per Paypal bezahlt und dann bei der Frau abgeholt. Anschließend hat er die Zahlung zurückgezogen, was die Verkäuferin ohne Computer und ohne Geld dastehen ließ. Deshalb habe ich für alle, die auch etwas online verkaufen wollen, ein paar Tipps für mehr Sicherheit zusammengefasst.

Beim Mac-Verkauf per Haustürgeschäft, also Abgabe an Abholer, solltet ihr kein Paypal akzeptieren. Weitere Tipps für den Online-Verkauf von Technik findet ihr in diesem Ratgeber.
Beim Mac-Verkauf per Haustürgeschäft, also Abgabe an Abholer, solltet ihr kein Paypal akzeptieren. Weitere Tipps für den Online-Verkauf von Technik findet ihr in diesem Ratgeber.

Bei Haustürgeschäften nur Bargeld nehmen!

Verkauft ihr etwas über Ebay-Kleinanzeigen oder ähnliche Plattformen, auf denen man sich als Nutzer recht schnell und ohne Hürden anmelden kann, dann seid vorsichtig. Gerade bei hochpreisigen Produkten, die jemand bei euch abholen will, solltet ihr immer nur Bargeld als Zahlungsvariante akzeptieren – auch bei drei- oder vierstelligen Beträgen.

Denn bei einer Lastschrift oder der Zahlung per Paypal kann der Kunde das Geld zurückziehen. Beim eWallet Paypal reicht es, die Zahlung als Fremdeingriff auszugeben und zu behaupten, dass der Account gehackt wurde. Viel Nachforschung ob der Richtigkeit der Behauptung wird dabei nicht betrieben.

Versand nur als Paket mit Tracking-Nummer

Aber auch beim Versand gibt es einige Hinweise, die ihr beachten solltet. Schickt das Paket zum Beispiel erst dann los, wenn ihr das Geld auch wirklich erhalten habt. Nutzt bei DHL, Hermes, UPS und dergleichen zudem immer die Möglichkeit der Tracking-Nummer für die Sendungsverfolgung. Schickt vor allem hochpreisige Produkte nie als unversichertes Päckchen, auch wenn es günstiger ist. Die Versandkosten für das Paket solltet ihr idealerweise schon in den Verkaufspreis einrechnen bzw. auf der Angebotsseite mit aufführen.

Nicht auf Käufer- oder Verkäuferschutz verlassen

Sicher bieten Plattformen wie Ebay-Kleinanzeigen sowie vor allem auch die Bezahldienste wie Paypal diverse Schutzmechanismen an. Jedoch gibt es verschiedene Klauseln und Regelungen, welche den tatsächlichen Einsatz von Käufer- und Verkäuferschutz regeln. Im beschriebenen Fall kann sich die Verkäuferin leider nicht auf Paypal verlassen, weil der entsprechende Schutz nicht für Haustürgeschäfte gilt.

Für den Schutz von Verkaufenden müssen diese den Verkauf vermittels eines Versandnachweises der Ware dokumentieren und diesen entsprechend vorlegen. Zudem ist auf die Zahlungsart zu achten. Im vorliegenden Fall wurde „Geld senden“ gewählt, was auch nicht richtig war. Hier solltet ihr bei einem Verkauf mit Paypal-Bezahlung den Käufer also hinsichtlich der richtigen Zahlungsart instruieren.

Die Käuferschutz von Paypal ist unter normalen Umständen eine hilfreiche Sache – leider kann er aber auch von Betrügern ausgenutzt werden.
Die Käuferschutz von Paypal ist unter normalen Umständen eine hilfreiche Sache – leider kann er aber auch von Betrügern ausgenutzt werden.

Versand NUR an die Paypal-Lieferadresse

Ein neuer Trick ist neben dem „persönlichen“ Abholen, das dann nicht nachweisbar ist, auch die Bitte, das Gerät an eine Adresse zu versenden, die nicht in der Paypal-Zahlung genannt ist. Ich habe gehört, das auch hier der Käuferschutz von Paypal greift und die Käufer das Geld zurück ziehen können.

Das heißt: Der Betrüger bestellt Ware, bezahlt mit Paypal. In der Paypal-Bestätigungsmail der Zahlung ist dann eine Lieferadresse genannt. Die man normalerweise liefern sollte. Der Käufer verlangt dann aber unter einem Vorwand wie „Ich bin nicht viel zuhause, senden Sie es bitte an meine Arbeit/Bekannte, etc!“, dass man das Paket an eine andere Adresse verschickt. Daraufhin beschwert sich der Käufer bei Paypal, dass die gekaufte Ware nicht ankam. Der Verkäufer – also ihr – werdet dann den Beleg mit der Trackingnummer zücken und so nachweisen, dass es angekommen ist. Die Krux an der Sache ist aber: Selbst wenn ihr einen Trackingcode habt, hilft das nichts, wenn ihr es nicht an die Paypal-Lieferadresse des Käufers verschickt habt. Nur dann würde Paypal zu eurem Gunsten entscheiden.

Nun scheinen einige Käufer das Spielchen mit der Versandadresse schon mehrfach durchgezogen zu haben und man sollte meinen, dass es offensichtlich ist, dass es sich hierbei um Betrug handelt. Leider greift Paypal hier aber nicht ein. Man müsste selbst Anzeige erstatten und nachweisen, dass der Käufer das Gerät erhalten hat. Das scheuen viele Leute wegen der zusätzlichen Kosten und geben klein bei.

Kann man den Mac nicht orten?

In der Sir Apfelot Wochenschau der Kalenderwoche 9 2018 habe ich euch von einem Fall berichtet, bei dem ein verkaufter Mac noch nach drei Jahren vom alten Besitzer gesperrt und geortet werden konnte – hier könnt ihr die Story nachlesen. Jedoch sollten solche Fälle die Ausnahme sein, da man als Verkäufer ja den Mac auf Werkseinstellungen zurücksetzen und die Verknüpfung mit seinem iCloud-Konto löschen soll.

Auch verweigert Apple die Sperrung eines per Betrug erworbenen Macs, selbst wenn man die genaue Seriennummer mit der einstigen Nutzung durch das eigene iCloud-Konto nachweisen kann. Für Sperrung und Ortung durch den Apple-Support muss man immer noch verbunden sein; und der Computer ergo geklaut.

Vielleicht lieber bei reBuy verkaufen und kaufen

Auch wenn es vielleicht den einen oder anderen Euro weniger gibt, so könnt ihr euch bei An- und Verkauf-Plattformen wie reBuy darauf verlassen, dass ihr euren Mac, das iPhone oder andere teure Technik sicher verkauft. Zur Seite, auf der ihr eure Produkte gebraucht verkaufen und zuvor einschätzen lassen könnt, kommt ihr mit diesem Link.

Dort wählt ihr Gerät, Modell, Ausstattung, Zustand, Funktionsfähigkeit und andere Angaben aus – und bekommt sofort einen Preis genannt. Seid ihr damit einverstanden, dann sendet ihr das Gerät ein und bekommt nach Feststellung der Richtigkeit eurer Angaben das Geld. Zudem könnt ihr bei reBuy Geräte kaufen, die generalüberholt wurden und garantiert funktionieren – so kauft ihr nicht die Kleinanzeigen-Katze im Sack.

Alle Tipps und Tricks auf einen Blick

Hier noch einmal eine kurze Übersicht aller Hinweise und Tipps für den sicheren Online-Verkauf von Apple-Geräten wie dem Mac, MacBook, iPhone, iPad und anderer teurer Technik:

  • Lest euch die AGB von Verkaufsplattform und Bezahldienst durch; verlasst euch nicht auf Schlagwörter wie „Verkäuferschutz“ ohne die Details zu kennen
  • Zahlt der Käufer per Paypal, dann weist ihn auf die richtige Zahlungsmethode hin
  • Wird per Paypal bezahlt, dann verzichtet auf Haustürgeschäfte, sondern verschickt ein Paket mit Tracking-Nummer
  • Verkauft ihr an Selbstabholer, dann verlangt Bargeld – auch und vor allem bei hohen Summen
  • Notiert euch auf jeden Fall die Geräte- oder Seriennummer eures Geräts für die spätere Nachverfolgung
  • Verlasst euch nicht auf den Ortungsdienst von Apple, da dieser nur bei Verlust bzw. Diebstahl greift
  • Denkt, auch bei eventuell geringerem Gewinn, über An- und Verkauf-Möglichkeiten nach und nutzt beispielsweise reBuy

Habt ihr vielleicht noch Tipps, Hinweise oder eine eigene Geschichte? Wie konntet ihr das Problem letztendlich lösen? Lasst gern einen Kommentar zum Thema da und teilt euer Wissen!

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1 Kommentar zu „Betrug beim Mac-Verkauf trotz Paypal und Verkäuferschutz“

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