Gestern hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Aufnahmen einer Dashcam bei der Verhandlung eines Unfalls vor Gericht als Beweismittel zulässig sind. Zwar sind die Minikameras für die Windschutzscheibe damit noch nicht komplett legal in Deutschland; jedoch soll der Datenschutz aufgrund der entsprechenden Erbringung von Beweisen zweitrangig behandelt werden. Daten würden laut BGH nach einem Unfall vom mit der Dashcam gefilmten Beteiligten (Gegenpartei, Verletzte, Zeugen, …) eh erhoben, um Kontakt zu halten, die Versicherung zu benachrichtigen, und so weiter.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Dieser Artikel entstand aus sorgfältiger Recherche, erhebt aber keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit. Fragt im Zweifel einen Rechtsanwalt.
Kapitel in diesem Beitrag:
Ist die Dashcam in Deutschland legal?
Mit dem BGH-Urteil im Prozess zum Aktenzeichen VI ZR 233/17 sind Dashcams in Deutschland nicht per se legal. Wer dauerhaft filmt und dabei vor allem auch Menschen (Fußgänger, Fahrradfahrer, in Autos befindliche Personen) so aufzeichnet, dass man sie identifizieren kann, muss immer noch mit einem Bußgeld rechnen. Auch und vor allem ist dies wohl der Fall, wenn die Daueraufnahmen auch auf lange Zeit gespeichert, vielleicht sogar auf andere Speichermedien als die Dashcam gezogen werden – und wenn im Stand gefilmt wird, also wenn das Auto parkt.
Vor Gericht nun aber laut Bundesgerichtshof zulässig sind Dashcam-Videos die aus einer zeitlich limitierten Aufnahme hervorgehen und für die Beweisführung des Falls eindeutig hilfreich sind. Sind neben der Gegenpartei und Zeugen, deren Daten im Rahmen der Aufarbeitung des Unfalls ja auch erhoben werden, noch andere Leute klar zu sehen, kann man darauf plädieren, dass diese – ähnlich wie bei einer Urlaubsaufnahme – zufällig im Bild seien und daher nicht bewusst oder gewollt Persönlichkeitsrechte angegriffen werden.
Videos von Dashcams: Abwägung im Einzelfall
Wie man unter anderem bei der Tagesschau lesen kann, so bedeutet das BGH-Urteil zu Dashcam-Videos vor Gericht nicht, dass man permanent filmen darf. Auch ist es kein 100-prozentiges Versprechen, dass ab jetzt alle Gerichte bei jeder Verwandlung eines Verkehrsunfalls die Aufnahmen der Auto-Kamera zulassen. Vielleicht wird sogar erst nach Sichtung entschieden.
Zitat der Tagesschau-Webseite:
Das Urteil bedeutet nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Diese Unzulässigkeit führe aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen, argumentierten die Richter des BGH. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.
Was steckt eigentlich hinter dem Begriff?
Der englische Begriff Dashcam ist eine Kombination aus Dashboard (Armaturenbrett) und Cam / Camera (Kamera); in Deutschland sind neben dieser Bezeichnung auch Dash Cam, Auto-Cam, Auto-Kamera, Verkehrskamera und dergleichen geläufig. Dass man während der Fahrt wegen dieser Geräte aus dem Verkehr gezogen und mit einem Bußgeld belegt wird, das ist meiner Meinung nach unwahrscheinlich. Denn die Video-Aufnahmegeräte ähneln je nach Modell recht stark den in Deutschland zulässigen Navigationsgeräten – bei entsprechenden Verkehrskontrollen wären Missverständnisse also sicher an der Tagesordnung.
Wird die Auto-Kamera einmal komplett erlaubt?
Noch vor einem Monat sah es so aus, als ob die Dashcam in Deutschland nie legal werden würde und man die Aufnahmen einer solchen Kamera nicht vor Gericht einsetzen könnte. Damals habe ich in diesem Beitrag dazu berichtet. Da habe ich aber auch schon aufgezeigt, dass ein großer Teil von Befragten in einer entsprechenden Umfrage zur Verwendung und Legalisierung der Dashcams sich für die Geräte ausgesprochen hat. In Kombination mit dem aktuellen Urteil vom Bundesgerichtshof denke ich, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis man Dashcams – vielleicht mit entsprechenden Regeln und Verordnungen dahinter – in Deutschland komplett legal nutzen kann.
Lesetipp: Pressemeldung des BGH zur Sache
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Johannes hat nach dem Abitur eine Ausbildung zum Wirtschaftsassistenten in der Fachrichtung Fremdsprachen absolviert. Danach hat er sich aber für das Recherchieren und Schreiben entschieden, woraus seine Selbstständigkeit hervorging. Seit mehreren Jahren arbeitet er nun u. a. für Sir Apfelot. Seine Artikel beinhalten Produktvorstellungen, News, Anleitungen, Videospiele, Konsolen und einiges mehr. Apple Keynotes verfolgt er live per Stream.