Drohnen-Führerschein: Wichtige Unterschiede beim Kenntnisnachweis

Drohnen, der „Drohnenführerschein“ und ähnliche Themen zum Fliegen mit Quadrocoptern, den rechtlichen Aspekten dazu und zum entsprechenden Kenntnisnachweis sind ein fester Bestandteil dieses Blogs. Die Idee, noch einmal genauer in die Kriterien und Unterschiede beim Kenntnisnachweis fürs erlaubte Drohnenfliegen zu sehen, kam mir durch ein Gespräch mit einem Bekannten, der zwar schon mehrere Jahre Drohnenpilot ist, für den der Fragebogen für den Drohnenführerschein aber nichts war, was er einfach so zwischen Tür und Angel abgehakt werden konnte. Deshalb hier für alle Interessierten ein paar detailliertere Ausführungen zum Thema ;)

Drohnenpiloten und Modellflieger benötigen seit Oktober 2017 einen Kenntnisnachweis. Details zum Drohnenführerschein, zur Prüfung, etc. findet ihr hier.
Drohnenpiloten und Modellflieger benötigen seit Oktober 2017 einen Kenntnisnachweis. Details zum Drohnenführerschein, zur Prüfung, etc. findet ihr hier.

Drohnenführerschein: Kenntnisnachweis für Drohnenflug

Ein Bekannter von mir hat den Kenntnisnachweis für Drohnenpiloten („Drohnenführerschein“) gemacht und auch bestanden. Jedoch meinte er, dass er dafür zwei Wochen lang jeden Tag gelernt hat – und das, obwohl er schon seit über 5 Jahren durch seine Selbständigkeit als Drohnenpilot mit den rechtlichen Sachen vertraut ist. Die Crux an der Sache ist nämlich, dass nicht nur Rechtliches, Dinge zum Flug oder zu Drohnen im Allgemeinen abgefragt werden, sondern auch eher entfernt damit verbundene Sachen.

Mein Bekannter meinte, es wären viele Fragen in kurzer Zeit, und es würden teilweise Sachen (Meteorologie und Luftrecht bei Flughöhen über 1.000m) gefragt, die für Drohnenpiloten eigentlich unwichtig sind. Daher ist der Kenntnisnachweis für Drohnenpiloten sehr komplex und mit dem Basiswissen und jahrelanger Flugerfahrung allein nicht machbar. Zudem, so habe ich bei der Recherche noch rausgefunden, gibt es verschiedene Tests / Fragebögen. Deren Unterschiede will ich euch nicht vorenthalten.

Drohne fliegen: Unterschiede beim Kenntnisnachweis

Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es eine Kenntnisnachweis-Pflicht für Drohnenpiloten mit Coptern ab 250 Gramm Startgewicht. Dabei sind besondere Kenntnisse in Form einer theoretischen Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung führt eine dafür anerkannte bzw. ausgewiesene Stelle des Luftfahrtbundesamtes (LBA) durch. Zudem ist auch eine Bescheinigung seitens eines Luftsportverbands als Kenntnisnachweis möglich; allerdings nur für Modellflieger.

Zwingend notwendig ist übrigens ein Kenntnisnachweis von einer LBA-Stelle nach §21d LuftVO, wenn ihr eine Drohne von mehr als 2 kg Startgewicht zu kommerziellen Zwecken fliegen wollt. Gehört sie also zu eurem Gewerbe (Drohnenaufnahmen, Gebäudeinspektionen, Vermessungen, etc.), dann ist dies nötig. Für Drohnen unter 2 kg braucht ihr ebenfalls einen Kenntnisnachweis einer LBA-Stelle, wenn ihr einen Luftraum befliegen wollt, für den ihr nach §21b LuftVO eine Erlaubnis braucht. Und wenn ihr in Bremen wohnt, dann benötigt ihr sowieso für jeden Copter einen Drohnenführerschein.

Voraussetzungen für die Kenntnisprüfung (§21d LuftVO)

Nicht alle Drohnenpiloten können per se einen Kenntnisnachweis ausfüllen und dann eine Aufstiegs- und Flugerlaubnis bekommen. Eine Voraussetzung ist zum Beispiel, dass ihr mindestens 16 Jahre alt sein müsst. Bis zum 18. Lebensjahr ist zudem die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten nötig. Außerdem ist der Drohnenführerschein nach Bestehen und Aushändigung nur 5 Jahre gültig und muss dann erneuert werden.

Drohnenflug-Kenntnisse online nachweisen?

Aktuell gibt es noch keine Möglichkeit, die Prüfung für den Drohnenführerschein (bzw. offiziell: für den Kenntnisnachweis) online durchzuführen. Laut Drohnenverordnung ist es zwar theoretisch möglich, dass Onlineprüfungen zur Ausweisung von gut ausgebildeten Drohnenpiloten angeboten werden können – jedoch fehlt noch das behördliche Go. Es werden noch hier und da Dinge geprüft, heißt es zumindest in einigen Quellen. Diese Dinge beziehen sich wahrscheinlich auf die Festlegung in der Verordnung, dass bei einer Onlineprüfung die Identität des Geprüften sowie auch die Vermeidung von Betrug sichergestellt werden muss.

Bescheinigung durch den Luftsportverband (§21e LuftVO)

Die Bescheinigung der Kenntnisse zum ordnungsgemäßen Fliegen von Modellfluggeräten außerhalb eines Modellflugplatzes kann durch einen entsprechenden Luftsportverband oder einen von ihm benannten Verein durchgeführt werden. Dies gilt für Piloten von Flugmodellen ab 2 kg sowie für Piloten, die ihr Modell – unabhängig vom Gewicht – über 100 Meter hoch fliegen wollen. Anders als beim Kenntnisnachweis für das Fliegen von Drohnen (vor allem Kameradrohnen) ist das Mindestalter hier 14 Jahre – bis zum 18. Lebensjahr aber immer noch mit Einverständniserklärung der Eltern.

Modellflug-Kenntnisse im Internet prüfen?

Im Gegensatz zum Drohnenführerschein kann der „Modellflugführerschein“ auch online absolviert werden – Angebote gibt es vom Deutschen Aero Club (DAeC) sowie vom Deutschen Modellflieger Verband (DMFV). Der Umfang ist zudem nicht so groß wie beim Drohnenflug, es gibt keine 50 Fragen aus Luftrecht, Flugbetrieb, Steuerung, Meteorologie und Co. Zudem gibt es keine Prüfung der Identität oder von Betrugsversuchen – ein weiterer Unterschied zum Kenntnisnachweis für Drohnenpiloten.

Mehr Informationen: Links zum Thema

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