Ab dem 1. April 2017 gilt ein Update der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) im Hinblick auf Flugmodelle, Quadrocopter, Octocopter, Drohnen im Allgemeinen und deren Kennzeichnungspflicht durch Drohnen Kennzeichen. Was es mit diesen „Nummernschildern für Drohnen“ auf sich hat, welche Änderungen es noch gibt, wo ihr ein Drohnen Kennzeichen bekommt und ein paar Sachen mehr möchte ich euch in diesem Artikel näherbringen.
Kapitel in diesem Beitrag:
- 1 Drohnen Kennzeichen für die Drohne ab April 2017 Pflicht!
- 2 Drohne über 250 Gramm ab April fliegen: nicht ohne Namensschild
- 3 Weitere Änderungen und Verordnungen für unbemannte Flugobjekte
- 4 Übersicht zu „Regeln für Betrieb von Drohnen“ von Minister Dobrindt
- 5 Update 24.03.2017: Neue Infos zur LuftVO
- 6 Meine Tipps & Tricks rund um Technik & Apple
- 7 Ähnliche Beiträge
Drohnen Kennzeichen für die Drohne ab April 2017 Pflicht!
Nun kommt sie also, die Kennzeichnungspflicht für die Drohne. Auch andere Flieger bzw. Flugmodelle, die in die Luft gebracht werden, müssen mit einem Kennzeichen versehen werden. Die Drohne muss damit dem Eigentümer respektive dem Besitzer zugeordnet werden können. Gültig wird die neue Verordnung übrigens für alle Modelle ab 250 Gramm Gewicht. Auf dem Drohnen Kennzeichen müssen der Name und die Kontaktdaten, also zumindest die Adresse des Nutzers vermerkt sein. Am besten noch eine Telefonnummer für akute Fälle. Drohnen Kennzeichen könnt ihr schon bei verschiedenen Anlaufstellen kaufen; unter anderem bei Amazon.
Drohne über 250 Gramm ab April fliegen: nicht ohne Namensschild
Wenn ihr also ab April 2017 mit eurer Drohne fliegen wollt, dann solltet ihr schon jetzt im März ein Kennzeichen bestellen und anfertigen lassen. Wiegt eure Drohne weniger als 250 Gramm, dann seid ihr natürlich fein raus und müsst nicht in ein Kennzeichen investieren. So eine Plakette ist aber auch für die Mini-Flieger nicht schlecht, einfach für den Fall, dass sie mal verloren geht… Bestellen könnt ihr eine Drohnen Plakette mit eingraviertem Namen und eurer Adresse übrigens direkt bei Amazon. Ein Rezensent für folgendes Produkt schrieb: „Ich habe mir dieses Adressschild zur Markierung meiner Phantom 4 Pro bestellt – sie passt bestens in den Akkuschacht und der Klebestreifen haftet bestens.“
- Adressschild inkl. Klebestreifen - hochwertige Lasergravur
- Witterungsbeständig, UV-Resistent, Abriebfest, Salzwasserbeständig
- Aluminium eloxiert - Größe: 40x10 mm (Materialstärke: 0,51mm)
Weitere Änderungen und Verordnungen für unbemannte Flugobjekte
Geht der März zu Ende, dann gelten für Drohnen noch weitere neue Regeln. Einige davon sind sogar recht positiver Natur. Hier eine kleine Zusammenfassung:
- Drohnen unter 5 kg Gewicht brauchen bundesweit keine Aufstiegsgenehmigung, sowohl privat als auch gewerblich
- Überfliegen von Grundstücken wird verboten, gerade für gewerbliche Drohnen-Fotografen ist das eine Erschwerung
- Für das Überfliegen von Grundstücken muss nun also eine Erlaubnis vom Eigentümer eingeholt werden
- Für den Aufstieg bzw. das Fliegen von Drohnen ab 2 kg Gewicht ist ein Kenntnisnachweis vonnöten
Übersicht zu „Regeln für Betrieb von Drohnen“ von Minister Dobrindt
Der Bundesminister Alexander Dobrindt hat eine “Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” vorgelegt, heißt es beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Darin gibt es auch einen Punkt zur Verwendung von Videobrillen beim Fliegen von Drohnen: „Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.“ – das gesamte Pamphlet findet ihr hier.
Update 24.03.2017: Neue Infos zur LuftVO
Ich habe heute nochmal mit einem Kollegen telefoniert, der ebenfalls gewerblich als Drohnenpilot unterwegs ist. Er hat ein paar neue Infos gehabt, die ich hier kurz zusammenfassen möchte:
- Der 1. April ist nicht der Stichtag, zu dem die Verordnung in Kraft tritt. Das Kabinett hat lediglich gesagt, dass sie im April darüber abstimmen werden und am Tag nach der Abstimmung ist die Verordnung dann gültig. Wann die Abstimmung stattfindet, ist noch nicht festgelegt, aber es soll im April 2017 passieren.
- Das Flugverbot über Grundstücken gilt aktuell nur für Wohngebiete. Das heißt, in Gewerbegebieten kann man über Grundstücke fliegen – ebenso wie über Flurstücke, Weide- oder Ackerflächen in der Natur. Sportplätze und ähnliche Bereiche können vermutlich auch genutzt werden, wenn sie gerade frei sind. Der Hintergrund bei diesem Punkt ist der Daten- und Persönlichkeitsschutz, dem dadurch Sorge getragen werden soll. Dass man auch vom eigenen Grundstück aus den Nachbarn “bespitzeln” kann, indem man die Kamera schräg stellt, scheint hier keiner bedacht zu haben. ;-)
- Weiterhin gibt ein Überflugsverbot für Fernstrassen (Schnellstrassen, Bundesstrassen und Autobahnen) ebenso wie Wasserstrassen (Flüsse, die für den Schiffsverkehr freigegeben sind) und Bahnstrecken. Seen und für den Schiffsverkehr gesperrte Flüsse, scheinen ausgenommen zu sein. Ebenso sind scheinbar kleinere Strassen im Ort oder Landstrassen für den Überflug freigegeben.
Da die Drohnenverordnung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beschlossene Sache ist, sind alle Angaben hier erstmal ohne Gewähr und nur nach bestem Wissen und Gewissen. ;) Im Laufe des April 2017 wird sich dann die endgültige Fassung herauskristallisieren.
An dieser Stelle möchte ich noch kurz auf ein Merkblatt des DFS für Drohnenpiloten hinweisen. Dort ist mit einfachen Worten zusammengefasst, auf was man achten sollte und was man vor dem ersten Start tun sollte. Ich finde es fasst wichtige Punkte sehr gut zusammen, ohne in rechtliche Details einzugehen.
Meine Tipps & Tricks rund um Technik & Apple
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Johannes hat nach dem Abitur eine Ausbildung zum Wirtschaftsassistenten in der Fachrichtung Fremdsprachen absolviert. Danach hat er sich aber für das Recherchieren und Schreiben entschieden, woraus seine Selbstständigkeit hervorging. Seit mehreren Jahren arbeitet er nun u. a. für Sir Apfelot. Seine Artikel beinhalten Produktvorstellungen, News, Anleitungen, Videospiele, Konsolen und einiges mehr. Apple Keynotes verfolgt er live per Stream.
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was bedeutet: Überfliegen von Grundstücken wird verboten ? ALLES ist “Grundstück” und gehört irgendwem….. hmmmmm
Hallo Thomas! Es geht hier insbesondere um Grundstücke von Firmen und Privatpersonen. Du kannst weiterhin draussen auf der Wiese rumfliegen und vielleicht auch in öffentlichen Bereichen (hier Überfliegen von Personen vermeiden), aber man darf eben leider nicht mehr für Schrägaufnahmen von einem Haus über ein Nachbargrundstück fliegen. Auch wenn dieses garnicht von der Kamera erfasst wird, ist es trotzdem verboten. Das macht einem gewerblichen Drohnenfotografen die Arbeit schon schwer bis unmöglich. In größeren Städten mit Grundstücken, auf denen Mehrparteienwohnhäuser sind, kann man es komplett vergessen. Man kann ja kaum den Besitzer und die ganzen Bewohner um Erlaubnis bitten. In der Hinsicht ist die Drohnenverordnung aus meiner Sicht etwas untauglich für den Alltag. :-(
Hallo Thomas! Also das Überflugsverbot ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers scheint sich auf Wohngebiete zu beziehen. Ich habe es als Update im Artikel nochmal genauer erläutert. LG! Jens
Wo, konkret steht, dass Drohnen ab April 2017 gekennzeichnet werden müssen? Welches Gesetz wurde wann durch wen verabschiedet und wann erfolgte das Inkrafttreten? Bis auf die Drucksache zur Vorlage ist mir kein Gesetz bekannt.
Hallo Kichererbse! Das ist richtig. Aktuell ist das Gesetz noch nicht verabschiedet. Es gibt einen Vorschlag, der vermutlich im April verabschiedet werden wird und damit Gültigkeit erlangen wird. Die Kennzeichnung der Drohnen ist darin enthalten und ist sicher einer der Punkte die sicher kommen werden. Ich würde es auch begrüßen, weil das die ganzen Luftcowboys mal davon abhalten würde Unsinn zu treiben, denn wenn ihre Drohne dann in einer Windschutzscheibe steckt, kann man immerhin seine Adresse lesen. ;) Aber ja, Aktuell ist davon noch nichts “gültiges Gesetz”.
Guten Tag Sir Apfelot!
Ihrer Antwort, so nett diese auch formuliert ist, lässt eine kleine Spur von Naivität erkennen. Sie sollten mir zustimmen, dass die Kennzeichnung unbemannter Fluggeräte keine, wie Sie sagen “Luftcowboys” davon abhalten werden, Blödsinn zu veranstalten. Wer will, der will! Denken Sie mal an die Kraftfahrzeugführer ob Motorrad, Pkw oder Lkw, deren Fahrzeuge mit Nummernschilder versehen sind. Trotzdem verhalten sich einige Wenige nicht regelkonform, um nicht zu sagen rowdyhaft. Oder, wie verhalten sich einige Radfahrer? Deren Räder brauchen auch nicht gekennzeichnet werden. Ich möchte jetzt keinem Pedalritter zu nahe treten, aber in der Zeit, in der mein Kommentar gelesen wird, geschehen mehr Verstöße durch Radfahrer (und nicht nur durch diese), wie durch Drohnenpiloten. Ähnlich verhält sich die Sache mit dem Sachkenntnisnachweis zum Führen von “schweren” Drohnen. Der Führerscheinbesitz ist bei einigen unbelehrbaren Kraftfahrern auch kein Garant zum ordnungsgemäßen Verhalten.
Gut, dringen wir mal nicht so tief in die Materie ein. Sonst würden wir uns mit Sicherheit in Ekstase schreiben. Einfach mal abwarten. Wenn ich nachher meine liebe Frau von der Arbeit abhole, dann werde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Trouble mit Radfahrern haben, als das mir eine Drohne in die Windschutzscheibe kracht.
Übrigens, Ihre Seite ist schon eine ganz feine Sache, Weiter so!
Herzlichen Dank für die Rückmeldung und das Lob für die Seite. Freut mich! ;)
Ja, Radfahrer und Motorradfahrer gibt es auch einige, die cowboymässig unterwegs sind. Aber ich denke da an die Motorradfahrer, die auch wissentlich durch Radarfallen fahren, weil sie wissen, dass diese nur von vorne Fotos machen (ohne sichtbares Nummerschild). Würde man ein Nummernschild vorne anbringen, wären die Idioten schonmal rausgefiltert. Und genauso verhält es sich meiner Meinung nach mit den Drohnepiloten. Es gibt jede Menge verantwortungsvoller Personen, die auch Flugmodelle fliegen, aber diese “leiden” leider unter den Leuten, die sich gegen Sinn und Verstand verhalten und über Mengenmenschen, über Autobahnen oder bei Flughäfen fliegen, um die Jumbos bei der Landung zu filmen. Oder sie filmen ihre Nachbarn und sorgen damit für Unmut, den dann alle Drohnenpiloten abbekommen. Wenn ich überlege, wie wir schon bei rechtlich abgeklärten Kundenprojekten angemacht wurden… das macht irgendwann wirklich keinen Spaß mehr. Und aus dem Grund sehe ich die Kennzeichnung auch als sinnvolle Ergänzung. Man wird nur einen Bruchteil damit dazu bewegen, sich halbwegs an Regeln zu halten, aber das ist ja schon mal eine Besserung… aber davon abgesehen kann man über die Drohnenverordnung so oder so diskutieren. Man darf – wenn es soweit kommen sollte – dann nicht mehr über Wohngebiete fliegen, aber wer möchte, kann trotzdem irgendwie das Persönlichkeitsrecht von Leuten verletzen. Da sollte man doch einfach Regeln treffen, wie sie für zu-Fuß-Fotografen gelten und dann ist doch auch allen geholfen. Aber in Deutschland ist man halt gerne mal päbstlicher als der Pabst. ;)
Ich finde das nicht so schlecht.wer nichts zu verbergen hat soll die Plakette anbringen,es hat vor und Nachteile wenn was passiert ist der Schrei groß, ist die Drohne weg durch selbstständig macht dann ist Mann froh wenn sich melden,wo deine Drohne ist Mann muss sich selbst vorstellen wenn eine Drohne dich verletzt oder ins Auto kracht dann ist Mann froh die Adresse zu haben.damit den Schäden was Mann hat übernommen werden, also besser ist.Wer keine Plakette hat oder keine Versicherung hat sollte die Drohne sofort wegnehmen,und ein Dicke Geld trafen zahlen.