Händler-Status: Warum einige Apps aus dem App Store verschwinden

Seit Freitag werden einige Programme, Tools und Spiele aus den EU App Stores für iPhone, iPad, Mac und Co. entfernt. Denn seit diesem Stichtag müssen Developer und Unternehmen, die ihre Apps innerhalb der Europäischen Union anbieten, Händler-Informationen für die Kontaktaufnahme hinterlegen. Dazu gehören eine Adresse, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse – also quasi ein vollständiges Impressum. Wer diesen Regelungen des Digital Service Act (DSA) nicht nachkommt, wird von Apple aus den App Stores der EU-Region entfernt.

Wer in einem EU App Store von Apple eine App anbietet, muss ab sofort den eigenen Händler-Status angeben sowie ein Impressum hinterlegen. Sonst verschwindet die App aus dem EU-Angebot für iPhone, iPad, Mac und Co.
Wer in einem EU App Store von Apple eine App anbietet, muss ab sofort den eigenen Händler-Status angeben sowie ein Impressum hinterlegen. Sonst verschwindet die App aus dem EU-Angebot für iPhone, iPad, Mac und Co.

Developer ohne Händler-Status werden aus EU App Stores genommen

Apple hat relativ kurzfristig mit einer Meldung auf der hauseigenen Developer-Seite darauf aufmerksam gemacht. Developer sollten somit daran erinnert werden, App Store Connect zu verwenden, um ihren Händler-Status („trader status“) anzugeben sowie ihre Kontaktdaten einzutragen. Mit einem Link wird zudem auf weitere Ausführungen zum Thema verwiesen, welche die Vorgaben erklären und das Vorgehen zum Hinterlegen der richtigen Daten aufzeigen.

Dabei wird u. a. erläutert, dass Organisationen und Unternehmen nicht unbedingt eine Adresse hinterlegen müssen, sondern dass für sie automatisch ihre D-U-N-S Nummer angezeigt wird. Dabei handelt es sich um das Data Universal Numbering System, das Unternehmungen einen individuellen Zahlencode zuweist. Einzelpersonen, die als Developer ihre Apps im Apple App Store anbieten, müssen allerdings nebst Telefonnummer und E-Mail-Adresse eine Adresse oder ein Postfach angeben.

Beispiel für Impressumsangaben eines Unternehmens im Apple App Store. Quelle: Apple
Beispiel für Impressumsangaben eines Unternehmens im Apple App Store. Quelle: Apple

Weitere Developer News von Apple

Wer selbst Apps für Apple-Geräte programmiert oder in Zukunft programmieren will, sollte immer mal einen Blick auf die Developer-Unterseite von Apple sowie auf deren News-Bereich werfen. Neben Regelungen innerhalb der EU geht es dort auch um alle anderen wichtigen Neuerungen, Änderungen und Anpassungen bezüglich Programmierumgebungen, Schnittstellen, Kits und Code. Zudem werden dort die Beta-Versionen von Apple-Betriebssystemen angekündigt sowie deren Downloads angeboten.

Wer sich als Schüler/in oder Student/in an einer eigenen App für iPhone, iPad oder Mac probieren will, sollte außerdem die Swift Student Challenge im Auge behalten. Einreichungen sind dieses Jahr ab dem 3. Februar möglich. Es gelten einige Voraussetzungen. Dafür winken aber auch spannende Preise. Details zum diesjährigen Wettbewerb habe ich bereits Anfang des Monats hier zusammengefasst: Swift Student Challenge 2025 – Einreichungen ab 3. Februar möglich.

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