Neue Bürotechnik fürs Home-Office von der Steuer absetzen

Durch die Coronavirus-Pandemie ist das Home-Office zum breitflächig diskutierten Thema geworden. Auch Unternehmen, die vorher ausschließlich auf Büroarbeit gesetzt haben, mussten dazu übergehen. Das Fazit: mit der richtigen Ausstattung funktioniert die Arbeit auch von zuhause aus. Doch was, wenn es nicht ausreicht, dass der Computer aus dem Büro mit nachhause genommen wird, und weitere Technik nötig wird? Können im Home-Office arbeitende Personen diese im Rahmen der Steuererklärung absetzen? Hier findet ihr Infos zum Thema.

Neue Bürotechnik fürs Home-Office, das neue iPhone und das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, das geht. Hier findet ihr die wichtigsten Informationen zum Thema.
Neue Bürotechnik fürs Home-Office, das neue iPhone und das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, das geht. Hier findet ihr die wichtigsten Informationen zum Thema.

Neuanschaffung fürs Home-Office: vom Stuhl bis zum iPhone

Damit das (spontan) zuhause eingerichtete Büro auch dazu führt, dass man ohne größere Probleme die Arbeit schafft, braucht es ein paar grundlegende Sachen. Ein ergonomischer Bürostuhl macht sich auf jeden Fall bezahlt – wer schon einmal eine Woche lang auf einem unflexiblen Küchenstuhl sitzend gearbeitet hat, wird das wissen.

Neben dem möglichst gesund gestalteten Arbeitsplatz muss dieser natürlich auch Potenzial für eine gute Produktivität sowie für die Kommunikation mit den restlichen Angestellten des Unternehmens bieten. Software-Lösungen wie Slack, Zoom, Jitsi, FaceTime und Co. müssen dabei von der Hardware unterstützt werden. Eine Neuanschaffung muss es im Zweifelsfall richten.

Technik für das Home-Office von der Steuer absetzen

Wo der alte Bürocomputer da gerne mal an seine Grenzen kommt oder zumindest der Grundausstattung wie Kamera und Mikrofon entbehrt, da bietet neue Bürotechnik die nötigen Voraussetzungen. Ein neues MacBook, ein neuer iMac oder ein neues iPhone (quasi als kleiner Alleskönner) bietet sich hier an. Bekommt man die Geräte nicht vom Unternehmen gestellt, muss man sie sich im Zweifelsfall selbst kaufen.

Und hier stellt sich schnell die Frage: kann ich mein neues iPhone fürs Home-Office von der Steuer absetzen? Die Antwort ist Ja – zumindest, wenn die Notwendigkeit und die berufliche Nutzung nachgewiesen werden können. Das geht bspw. über ein entsprechendes Schreiben der Chefetage, welches der Steuererklärung beigelegt wird.

Hinweis: Fragt für Einzelheiten eure Steuerberatung; dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und daher ohne Gewähr für den Einzelfall.

Kosten fürs Arbeitszimmer in der Steuererklärung

Auch die Kosten für ein in der eigenen Wohnung liegendes Arbeitszimmer können abgesetzt werden. Die Betonung liegt dabei aber klar auf „Arbeitszimmer“. Damit die Miet- und Nebenkosten anteilig dieser Fläche abgesetzt werden können, muss es sich um einen einzelnen und vorzugsweise abschließbaren Raum handeln.

Der Schreibtisch im Wohnzimmer oder der Küchentisch können also nicht steuerlich geltend gemacht werden, selbst wenn dort acht Stunden am Tag die morgens zu verzehrenden Brötchen verdient werden. Aufgrund der Corona-Situation gibt es aber Bestrebungen, diese Regelung aufzuweichen; etwa vom Bund der Steuerzahler e.V.

Steuerliche Berücksichtigung eines neuen iPhones

Das Smartphone kann sowohl für Selbstständige und Freiberufler als auch für Angestellte im Home-Office eine wichtige Rolle spielen. Über Team-Software wie Slack, über FaceTime und Messenger-Apps sowie über andere Apps und Tools kann die Belegschaft zusammenarbeiten, Arbeitsergebnisse austauschen und sogar Videokonferenzen abhalten. Das iPhone, ein iPad oder ein neues MacBook kann also durchaus zur wichtigen Arbeitsausstattung gehören.

Da nur ein Teil der Kosten abgeschrieben werden kann, spielt der Preis natürlich eine wichtige Rolle. Es empfiehlt sich daher, Preise zu vergleichen – etwa über den kostenlosen Preisvergleich bei Verivox. Das Vergleichsportal listet eine Vielzahl möglicher Angebote inkl. passender Mobilfunkverträge auf. So lassen sich die monatlichen Kosten bereits einplanen und absetzbare Anteile mit der Steuerberatung besprechen. Ein iPhone mit Mobilfunk-Vertrag ist auf jeden Fall günstiger als ein einzelner Gerätekauf.

Tipps für das Corona-bedingte Home-Office

Falls es einmal rückwirkend eine Änderung in der Möglichkeit, das Home-Office abzusetzen, gibt, dann könnt ihr euch schon jetzt darauf vorbereiten. Zum Beispiel solltet ihr eure aktuelle Arbeitssituation, die fürs (improvisierte) Büro genutzte Fläche und die tägliche bzw. durchschnittliche Arbeitszeit dokumentieren. Zudem müsst ihr natürlich alle Rechnungen und Belege für Büromöbel, Bürotechnik, Stromkosten, etc. aufheben.

Weitere Tipps für die Arbeit im Home-Office findet ihr in diesen Beiträgen:

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