Private Überwachungskamera: Was ist laut Rechtslage erlaubt?

Ihr habt eine private Überwachungskamera, mit der ihr euer Grundstück, die Wohnung, das Büro und so weiter überwachen sowie damit mögliche Einbrecher, Vandalen, etc. aufnehmen wollt? Dann gibt es diverse Dinge zu beachten. Die Rechtslage beschreibt nämliche genau, was erlaubt ist und was ihr nicht filmen / fotografieren dürft. Fremde Grundstücke, die Einfahrt vom Nachbar oder öffentlichen Raum aufnehmen? Das solltet ihr lieber lassen ;)

Die private Überwachungskamera darf nur das eigene Haus und Grundstück erfassen. Richtet die Kamera nicht auf Nachbargrundstücke oder den Fußweg. (Quelle: Test.de)
Die private Überwachungskamera darf nur das eigene Haus und Grundstück erfassen. Richtet die Kamera nicht auf Nachbargrundstücke oder den Fußweg. (Quelle: Test.de)

Überwachung mit starrer Kamera auf dem Grundstück

Wenn ihr eine private Überwachungskamera installiert, dann sollten die Überlegungen zur Rechtslage bereits stattgefunden haben. Denn ihr solltet mit der Kamera nur das eigene Grundstück und auf keinen Fall das der Nachbarn oder öffentlichen Raum beäugen. Dazu nehmt ihr am besten eine feste Kamera, keine schwenkbare oder 360° Kamera. Letztere vielleicht nur dann, wenn ihr hohe Hecken habt oder einen Vierseitenhof, sodass ihr nicht „aus Versehen“ das Grundstück des Nachbarn oder öffentlichen Raum filmt / fotografiert.

Bringt ihr die Kamera recht hoch an, damit Einbrecher sie nicht abnehmen oder kaputt machen können, dann wählt einen entsprechenden Winkel, damit ihr nur das Grundstück oder die Tür und Fenster des Hauses beobachtet. Nutzt ihr keine direkte Übertragung für die Bilder, sondern einen internen Speicher, dann macht vor der finalen Ausrichtung Testläufe und sichert euch somit ab. Wenn ihr im Zweifelsfall mehr als euren privaten Raum „absichert“, ist das rechtlich nicht so gut…

>>Lesetipps: Wildkamera als Überwachung mit Selbstauslöser und Wildkamera mit SIM-Karte

Private Überwachungskamera: Das ist verboten

Ihr dürft also nur euer Grundstück, eure Wohnung und auch sonstigen privaten Raum mit der Überwachungskamera aufnehmen. Auch wenn diese nur auf Bewegungen reagiert und nicht ununterbrochen filmt. Hier ein paar Punkte, die generell nicht erlaubt sind:

  • Bilder und Videos (zu Überwachungszwecken) von öffentlichen Räumen, Straßen und Gehwegen
  • Aufnehmen der Nachbargrundstücke, auch gewerblich genutzte Grundstücke in der Nachbarschaft
  • Überwachung der gesamten Nachbarschaft (oder gar mobile Überwachung mit Drohnen, etc.)

Fahndung auf eigene Faust?

Noch ein Hinweis zum Beweismaterial in Form von Fotos und Videos: Wenn ihr ein Verbrechen auf eurem Grundstück gefilmt oder fotografiert habt, dann ist das Beweismaterial – und dieses gehört zur Polizei; gegebenenfalls zu Staatsanwaltschaft und zuständigem Richter. Aber auf keinen Fall ins Internet, in die WhatsApp-Gruppe oder sonst wohin, um eigene „Recherche“ zu betreiben. Diesen und ähnliche Tipps findet ihr auch im umfangreichen Artikel von der Stiftung Warentest (s. Link unten).

>>Lesetipp: In der Wohnung könnt ihr auch einen Spionage Kugelschreiber einsetzen.

Weitere Tipps und Quellen

Wenn ihr Besuch bekommt, Untermieter einziehen oder sich Gäste bei euch einfinden, dann solltet ihr diese natürlich auf die Überwachung aufmerksam machen. Nicht alle Kameras sind auffällig (sollen sie ja auch nicht sein) und nicht jeder achtet zudem darauf, ob er in einem überwachten Bereich ist. Zudem solltet ihr auch keine Kameraattrappen auf das Nachbargrundstück, gemeinsame Einfahrten oder den öffentlichen Raum richten. Noch mehr erfahrt ihr beispielsweise bei der Verbraucherzentrale und bei test.de (daher stammt auch obige Grafik).

PS: Dieser Artikel ist das Ergebnis von Recherche nach bestem Wissen und Gewissen – dennoch stellt er keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall fragt besser einen Anwalt ;)

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