Es ist Freitag, es ist Zeit für eine neue Sir Apfelot Wochenschau. Dieses Mal zeige ich euch auf, welche Apple- und Tech-News mir diese Woche aufgefallen sind. Tatsächlich sind dieses Mal weniger reine Apple-Themen dabei, sondern eher Nachrichten aus anderen Bereichen. Für die Kalenderwoche 27 im Jahr 2023 habe ich unter anderem die folgenden Meldungen aufbereitet: Rahmenbedingungen für den digitalen Euro, Rentenansprüche online prüfbar, Geldstrafe wegen Google-Analytics-Nutzung, Twitter nicht mehr ohne Account einsehbar, Threads von Meta startet, Tech-Riesen müssen DMA-konform werden, und mehr!
Kapitel in diesem Beitrag:
- 1 Sir Apfelot als Podcast
- 2 Digitaler Euro: Rahmenbedingungen für die Bargeld-Ergänzung vorgestellt
- 3 Online die Rentenansprüche überprüfen mit digitalem Ausweis
- 4 Google Analytics vs. DSGVO – Empfindliche Geldstrafen in Schweden
- 5 Spotify will nicht mehr über den App Store bezahlt werden
- 6 Twitter wird immer mehr zum schlechten Witz
- 7 Threads von Meta: Twitter-Alternative geht (außerhalb der EU) an den Start
- 8 Gatekeeper zeigen sich selbst an: DMA zeigt bereits Wirkung
- 9 Game Porting Toolkit 1.0.2 – Schneller, stabiler und besser für 32-Bit-Anwendungen
- 10 Apple Vision Pro – Wahrscheinlich keine halbe Million Einheiten im ersten Jahr
- 11 iOS 17 + watchOS 10 = Fahrrad-Training auf dem größeren Bildschirm überwachen
- 12 Meine Tipps & Tricks rund um Technik & Apple
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Sir Apfelot als Podcast
Wenn ihr sowohl den Sir Apfelot Blog als auch Podcasts mögt, dann solltet ihr mal in den Sir Apfelot Podcast reinhören. Lynne und Jens gehen auf interessante Themen ein und werfen dabei ihre eigenen Erfahrungen und Meinungen mit in den Mix. Hier findet ihr die verschiedenen Plattformen, auf denen ihr den beiden zuhören könnt:
- Sir Apfelot Podcast bei Let’s Cast
- Sir Apfelot Podcast bei Apple Podcasts
- Sir Apfelot Podcast bei Spotify
- Sir Apfelot Podcast bei Amazon Music
Digitaler Euro: Rahmenbedingungen für die Bargeld-Ergänzung vorgestellt
Der „Digitale Euro“, ein offizielles Zahlungsmittel für den Online- und Offline-Einsatz, befindet sich aktuell in der Entwicklung. Die Währung soll den Bargeld-Euro ergänzen und sich vermittels digitaler Geldbörsen nicht nur in Online-Shops, sondern auch per Gerät-zu-Gerät-Transaktion in Läden einsetzen lassen. Dafür soll kein Bankkonto nötig sein, es sollen keine Gebühren anfallen und eine Nachverfolgung soll auch nicht möglich sein. Der Einsatz soll in der ganzen Eurozone möglich sein. Diese ersten Rahmenbedingungen wurden nun von offizieller Stelle kommuniziert, wie u. a. iFun in einer Meldung aufzeigt. Dort bezieht man sich auf die Seite der Europäischen Kommission.
Der digitale Euro wird sicherlich noch eine Weile in der Entwicklung sein, bis man ihn mit entsprechenden Geräten bzw. einer App auf dem Smartphone nutzen kann. Dort kann die offizielle Digitalwährung dann Apple Pay, Google Pay, PayPal und Co. Konkurrenz machen. Zuvor gibt es aber schon Kriminelle, die sich mit Bezug auf Begrifflichkeiten rund um den „digitalen Euro“ und andere EU-Projekte an euren Daten und eurem Geld vergreifen wollen. Das passiert über Phishing- und Scam-E-Mails, zu denen ich euch hier Details zusammengefasst habe:
- Warnung vor Scam-Mail: Bundesfinanzministerium verspricht NextGenerationEU-Geld
- Vorsicht: Bundesfinanzministerium-Scam „Digitaler Euro“ geht in die nächste Runde!
Online die Rentenansprüche überprüfen mit digitalem Ausweis
Auf der relativ neuen Webseite https://www.rentenuebersicht.de/ könnt ihr eure Rentenansprüche einsehen, um die Finanzen für die Zukunft besser planen zu können. Die Daten liegen dabei natürlich nicht ungeschützt auf dem Portal vor, welches als Ergänzung zum per Post verschicktem Rentenbescheid zu sehen ist. Um eure Daten abrufen zu können, müsst ihr euch erst einmal anmelden. Im Rahmen dessen ist es notwendig, die eID oder die eIDAS zu nutzen, also die Online-Ausweisfunktion bzw. die elektronische Ausweismöglichkeit als EU-Bürger/in. Wenn ihr euch auf die Webseite klickt und dort „Anmelden“ auswählt, werdet ihr entsprechend angeleitet. Am schnellsten geht es wohl mit einem NFC-fähigen Smartphone und der AusweisApp2.
Google Analytics vs. DSGVO – Empfindliche Geldstrafen in Schweden
Google Analytics ist ein weit verbreitetes und beliebtes Werkzeug für die Datenverkehrsanalyse auf einzelnen Webseiten. Das Problem dabei für Anwender/innen in der EU: die erhobenen Daten der Webseiten-User werden zur Auswertung auf Server in den USA übertragen. Das ist in den meisten Fällen illegal, weil es gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Nach einem entsprechenden Urteil in 2020 seitens des Europäischen Gerichtshofs gingen in allen Mitgliedsstaaten Beschwerden und Klagen ein. Diese haben nun in Schweden dazu geführt, dass Unternehmen abgemahnt und mit einer Geldstrafe belegt wurden. Der Telekommunikationsanbieter Tele2 etwa muss 12 Millionen Kronen – rund 1 Million Euro – zahlen. (Quelle)
Spotify will nicht mehr über den App Store bezahlt werden
Ein Abonnement für Spotify lässt sich nicht direkt über die App für Apple-Mobilgeräte bzw. in deren App Store abschließen. Denn damit würde eine Provisionszahlung von 30% einhergehen. Jedoch hat Spotify diese Möglichkeit einmal zugelassen, nämlich zwischen 2014 und 2016. Wer in diesem Zeitraum ein Spotify-Premium-Abo über den App Store abgeschlossen hat und dieses weiterhin auf diesem Weg bezieht, bekommt aktuell eine E-Mail von dem Musik-Streamingdienst. Wie MacRumors in einem Artikel aufzeigt, so werden die entsprechenden User darüber informiert, dass die App-Store-Bezahlung für Spotify Premium nicht mehr akzeptiert wird. Um dem Wechsel zur Kostenlos-Version mit Werbung zu umgehen, müssen sie das Premium-Abo über die Spotify-Webseite erneuern.
Twitter wird immer mehr zum schlechten Witz
Während ich mich persönlich seit den Kaufankündigungen von Elon Musk von Twitter zurückgezogen habe, war die Plattform trotzdem immer noch eine teils gute Quelle für die Sir Apfelot Wochenschau. Von Entdeckungen in System-Betas über spannende Gerüchte hin zu anderen News gab es hin und wieder ein paar Perlen in dem Misthaufen. Die Suche und Präsentation selbiger ist nun aber ohne Account nicht mehr möglich. Wer kein Twitter-Konto hat, kann auch keine Tweets mehr sehen – und selbst für Leute mit Account gibt es nun Beschränkungen, wie viele Posts sie pro Tag sehen können bis eine Auszeit verordnet wird. Angeblich als Schutzmaßnahme gegen automatischen Datenklau. Alles ein großer Blödsinn.
Threads von Meta: Twitter-Alternative geht (außerhalb der EU) an den Start
Im gleichen Atemzug muss man wohl den Start von Threads erwähnen, in den App Stores der damit versorgten Regionen als „Threads, an Instagram App“ geführt. Als Kurznachrichtendienst handelt es sich um ein neues, von Meta ausgegebenes Konkurrenzangebot zu Twitter. Da es nicht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konform ist, muss man in der EU vorerst darauf verzichten. Auf kurz oder lang wird es sicher auch eine hiesige Version geben. Threads soll übrigens über ActivityPub ans Fediverse angebunden werden können, ähnlich wie Mastodon. Eine weitere Verbindung besteht aber zu Instagram, da man den dortigen Login sowie Kontakte übernehmen kann (und den Account nur dort löschen kann). Das Zusammenführen von Daten über mehrere Meta-Anwendungen hinweg wurde dem Konzern in der EU untersagt. (Quellen: 1, 2, 3)
Gatekeeper zeigen sich selbst an: DMA zeigt bereits Wirkung
In letzter Zeit war das EU-weite Gesetz über digitale Märkte bzw. der Digital Markets Act (DMA) ja öfter Mal in den Schlagzeilen. Diese Woche ging es in einigen Quellen zum Beispiel darum, dass sich einige große Technikkonzerne bei der Europäischen Kommission gemeldet haben, weil ihre Firmen, Angebote und Services auf die „Gatekeeper“-Beschreibungen des DMA passen. Sie haben also eine gewisse Unternehmensgröße, User-Basis, Finanzstärke und Marktmacht. Zudem bieten sie bevorzugte Apps und Marktplätze sowie abgeschottete Messenger an. Selbst „angezeigt“ haben sich diesbezüglich nun Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp, Threads), Microsoft und Samsung.
Das Thema wurde diese Woche unter anderem von iFun in einer Meldung aufbereitet. Darin heißt es abschließend, dass die Unternehmen ab September ein halbes Jahr (also bis März 2024) Zeit hätten, um sich dem Markt zu öffnen. Im Fall von Apple und Google heißt das zum Beispiel, dass sie auf ihren Systemen alternative App-Stores erlauben müssen. Mit iOS 17 und iPadOS 17 sollten dann also Sideloading-Möglichkeiten auf iPhone und iPad kommen. Weiterhin dürfen die Unternehmen nicht mehr ihre Apps bevorzugt vor Konkurrenz-Apps anbieten. Und: Die Messenger der Technikriesen müssen interoperabel werden, also untereinander nutzbar. Ich bin gespannt, wie das aussehen wird – Apple könnte iChat als Bündelungsoption wiederbeleben.
Game Porting Toolkit 1.0.2 – Schneller, stabiler und besser für 32-Bit-Anwendungen
Apples im Rahmen der WWDC23 vorgestelltes Game Porting Toolkit ist ein Werkzeug für Entwickler/innen, die ihre Windows-Videospiele auf den Mac bringen wollen. Wie diese Woche mehrere Quellen berichtet haben, steht das Tool nun in der v1.0.2 Beta zur Verfügung, welche einige Besserungen im Vergleich zur v1.0 bringen soll. So gibt es ein paar Fixes für den Umgang mit 32-Bit-Anwendungen, Verbesserungen für Rendering und Performance sowie eine bessere Stabilität. Wer sich dafür interessiert, findet Details zum Thema in diesem Video von Andrew Tsai. Dort bezieht man sich auch auf Nat Brown von Apple, der die Änderungen über Twitter publik gemacht hat – ein offizielles Changelog gab es bei der Veröffentlichung nicht.
Apple Vision Pro – Wahrscheinlich keine halbe Million Einheiten im ersten Jahr
Das Apple Vision Pro soll Anfang 2024 auf den Markt kommen. Allerdings scheint Apple noch unzufrieden mit der Lieferkette zu sein, sodass es im ersten Verkaufsjahr zu einer Fertigung von lediglich 400.000 Stück kommen könnte. Zwei Zulieferer sollen sogar gemeldet haben, dass Apple sie lediglich nach Teilen für 130.000 bis 150.000 Einheiten gefragt hätte. Auf diese und ähnliche Meldungen ging MacRumors diese Woche in einem Artikel ein. Aus den zuvor prognostizierten 1 Million Einheiten des Vision Pro Headsets im ersten Jahr wird also vielleicht nichts. Hierzulande sollte das aber kaum ein Problem sein, da es vorerst eh nicht angeboten wird.
iOS 17 + watchOS 10 = Fahrrad-Training auf dem größeren Bildschirm überwachen
Bei 9to5Mac ist man diese Woche auf ein Feature eingegangen, das ab Herbst für Nutzer/innen von iOS 17 am iPhone und watchOS 10 an der Apple Watch verfügbar wird. Denn dann können die mit der Apple Watch ermittelten Daten während des Fahrradfahrens auf dem Display des iPhones angezeigt werden. So muss nicht auf das Handgelenk geschaut werden, um Strecke, Geschwindigkeit, Puls, Zeit und andere Daten zu überwachen. Das iPhone kann dafür am Lenker befestigt werden. Wie die Anzeige der Daten aussieht, seht ihr in der verlinkten Quelle. Neben den bildschirmfüllenden Werten gibt es auch die Darstellung als Live-Aktivität auf dem Sperrbildschirm.
Meine Tipps & Tricks rund um Technik & Apple
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Johannes hat nach dem Abitur eine Ausbildung zum Wirtschaftsassistenten in der Fachrichtung Fremdsprachen absolviert. Danach hat er sich aber für das Recherchieren und Schreiben entschieden, woraus seine Selbstständigkeit hervorging. Seit mehreren Jahren arbeitet er nun u. a. für Sir Apfelot. Seine Artikel beinhalten Produktvorstellungen, News, Anleitungen, Videospiele, Konsolen und einiges mehr. Apple Keynotes verfolgt er live per Stream.