YouTube: Was ist der Unterschied zwischen „Öffentlich“, „Nicht gelistet“ und „Privat“?

Wenn ihr ihn noch nicht kennt, dann möchte ich euch mit diesem Ratgeber-Beitrag einmal den Sir Apfelot YouTube-Kanal vorstellen. Mit diesem wollte ich letztens für eine Kundin ein Video hochladen und bin im Upload-Dialog an den Einstellungen zur Sichtbarkeit des Videos hängen geblieben. Falls ihr euch, wie ich im ersten Moment, fragt, was es mit den YouTube-Einstellungen „Öffentlich“, „Nicht gelistet“ und „Privat“ auf sich hat, dann seid ihr hier richtig. Mit den folgenden Erläuterungen solltet ihr genügend Informationen dazu haben, wie ihr Videos für jedermann, für ausgesuchte Personen und nur für euch hochladet.

Öffentlich, Nicht gelistet, Privat oder Geplant - was soll man beim Hochladen eines Videos auf YouTube auswählen? Hier findet ihr Erklärungen zu den Einstellungen!
Öffentlich, Nicht gelistet, Privat oder Geplant – was soll man beim Hochladen eines Videos auf YouTube auswählen? Hier findet ihr Erklärungen zu den Einstellungen!

YouTube – Öffentlich, Privat und Nicht Gelistet

Man kann es unter das große Thema Datenschutz stellen wenn man will, obwohl der Upload von Videos auf einer Plattform von Google vielleicht nicht der beste Schritt in Richtung Datenschutz ist :D Alternativ zu Datenschutzeinstellungen sollte man die oben genannten Optionen also vielleicht eher als Einstellungen für die Sichtbarkeit des Videos ansehen. Denn genau diese Frage beantwortet man damit: Wer kann das von mir hochgeladene YouTube-Video sehen? Wenn ihr schon für euch festgelegt habt, ob das Video nur für euch, auch für ausgesuchte Dritte oder für die ganze Welt gedacht ist, dann seid ihr nur noch einen Klick von der entsprechenden Sichtbarkeitseinstellung entfernt.

Öffentlich – Dein Video kann (fast) jeder sehen

Da ihr gerade einen Ratgeber zu Grundeinstellungen für den Upload eines YouTube-Videos lest, gehe ich einmal davon aus, dass ihr euch noch nicht mit Ländereinschränkungen und Veröffentlichungen für bestimmte Regionen auseinandergesetzt habt. Das soll hier auch gar nicht Thema sein. Ohne diese Einschränkungen bedeutet „Öffentlich“ nämlich, dass jeder euer Video ansehen kann. Die Nutzerin oder der Nutzer von YouTube kann durch den direkten Link, durch Zufall, durch die Anzeige eures Videos in den vorgeschlagenen Inhalten, durch das Abonnement eures Kanals, durch eine Google-Suche und so weiter zum Video gelangen.

Nicht gelistet – Dein Video kann von ausgesuchten Personen gesehen werden

Und diese Personen werden von euch selber ausgesucht. Denn „Nicht gelistet“ bedeutet bei einem YouTube-Video, dass sowohl ihr (angemeldet oder mit Link) als auch Nutzer/innen, denen ihr den direkten Link zum Video gebt, auf das Video zugreifen können. Andere Möglichkeiten zum Aufrufen gibt es nicht – das Video wird von YouTube nicht als „ähnliches Video“ vorgeschlagen und erscheint auch nicht in der Abo-Box eurer Abonnenten. Diese Sichtbarkeitseinstellung ist also die richtige, um ein Video mit ausgesuchten Leuten zu teilen, wenn ihr diesen nicht den Zugang (E-Mail-Adresse und Passwort) für euren Account geben wollt.

Privat – Nur mit deinem Account ist der Zugriff möglich

Wenn ihr eure Login-Daten mit niemandem teilt, dann habt nur ihr Zugriff auf das hochgeladene und mit „Privat“ eingetragene Video. Wollt ihr so ein Video einer anderen Person zeigen, dann müsst ihr eingeloggt sein. Soll diese Person von ihrem eigenen Standort aus auf das Video zugreifen können, dann müsst ihr ihr eure Login-Daten geben. Innerhalb der Familie oder im engen Freundeskreis sowie unter Kollegen (ggf. mit entsprechenden Verträgen / Vereinbarungen für die Arbeit) mag das ja noch gehen. Wollt ihr aber Fremden ein Video, das ihr bei YouTube hochgeladen habt, zeigen, dann stellt die Sichtbarkeit lieber auf „Nicht gelistet“ ;)

Was bedeutet „Geplant“ beim YouTube-Video-Upload?

Neben den oben beschriebenen drei Optionen für Datenschutz bzw. die Sichtbarkeit eines Videos auf YouTube gibt es auch noch die Option „Geplant“. Ähnlich wie bei einem WordPress-Beitrag oder einem Facebook-Post auf einer Like-Seite bedeutet dies, dass man das Video zwar jetzt hochlädt, es aber erst zum ausgesuchten Zeitpunkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. So lassen sich regelmäßige Uploads zu festen Zeiten realisieren, um bspw. wiederkehrende Formate zu veröffentlichen. Wer also beispielsweise jeden Montag um 9:00 Uhr ein Video für seine Abonnenten bereitstellen will, muss dieses nicht Montagmorgen hochladen, um die pünktliche Veröffentlichung zu sichern, sondern kann es schon am Wochenende (ein)planen lassen.

Schon vor dem Video-Upload, also vor der Auswahl der hochzuladenden Datei könnt ihr bei YouTube zwischen „Öffentlich“, „Nicht gelistet“, „Privat“ und „Geplant“ wählen.
Schon vor dem Video-Upload, also vor der Auswahl der hochzuladenden Datei könnt ihr bei YouTube zwischen „Öffentlich“, „Nicht gelistet“, „Privat“ und „Geplant“ wählen.

Eure Fragen zu YouTube-Einstellungen

Habt ihr noch eine Frage zu Einstellungen und Video-Uploads bei YouTube? Dann lasst gern einen Kommentar zum Thema da. Auch lese ich gern eure Meinung sowie eure Erfahrungen aus diesem Bereich. Gern könnt ihr unter dem entsprechenden Beitrag auch eure Meinung zu YouTube Kids dalassen ;)

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2 Kommentare zu „YouTube: Was ist der Unterschied zwischen „Öffentlich“, „Nicht gelistet“ und „Privat“?“

  1. Bedeuten „nicht gelistet“ und „privat“, dass man bei Aufnahmen von anderen Personen dann nicht das Recht am eigenen Bild verletzt? (leider nach vielem Googeln nichts gefunden)

    1. Hallo Hein,

      das kann ich nicht pauschal beantworten.

      Es kommt hier sicher auf den Einzelfall an. Wenn die Person z. B. bewusst und im Einvernehmen abgelichtet wurde sowie nichts gegen die serverseitige Speicherung der Aufnahmen hat, könnte die „Privat“-Einstellung ok sein, da du als Account-Betreiber als einziger den Zugang hast. Bei „Nicht gelistet“ könnte der Link zum Video die Runde machen, was über die private Nutzung des Bildmaterials hinaus geht.

      Hast du nicht die Rechte am Bildnis der anderen Personen, dann solltest du das Video gar nicht in irgendeiner Weise verarbeiten oder irgendwo hochladen. Sondern tendenziell eher löschen.

      Wenn du Videos nur speichern willst, dann gibt es sicherlich bessere Methoden als sie auf YouTube hochzuladen – etwa Cloud-Speicher wie Dropbox, iCloud, Google Drive, etc.

      Wie gesagt, eine Einschätzung wäre bei einem bestimmten Einzelfall einfacher. Aber ich habe zugegebener Maßen auch dafür nicht die Kenntnisse, um eine wasserdichte Beratung abgeben zu können. Immerhin haben wir hier einen Technik-Blog, keine Rechtsberatung.

      Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dann frag mal bei einer Anwaltskanzlei oder in einem Rechtsforum nach.

      MfG
      Johannes

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